Am 28. April 2009 10:24 schrieb Guenther Meyer <[email protected]>:

>> Eine durchgezogene Mittellinie ist aber sicherlich keine bauliche Trennung!
>>
> das nicht.
> aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie eine
> bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas auch
> entsprechend zu mappen...

ich mache das zwar so, halte aber durchaus auch die Argumente der
Gegenfraktion für berechtigt: es ist durchaus interessant zu wissen,
ob man nicht überqueren _darf_ oder _kann_. Die Lösung wäre eine
"Übergangs-Relation" die bezeichnet, wie 2 ways zueinander stehen,
d.h. dass sie z.B. kontinuierlich verbunden sind (z.B.
Beschleunigungsspur, allgemein Spuren), oder woraus die Trennung
besteht (Bordstein, Grasstreifen, Betonmauer h=x meter, etc.).

Gruß Martin

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