Ekkehart schrieb:

> Sehe ich genauso. Die Widmung eines Weges ist ein offizieller 
> Verwaltungsakt [1]. Eine Beschilderung mit einer Wandermarkierung oder 
> anderen inoffiziellen Wegweisern hat darauf überhaupt keinen Einfluß. 

Eine Beschilderung mit einem blauen Verkehrsschild aber auch nicht. Die 
Widmung findet man im jeweiligen Amtsblatt. :)

> Sie zeigt höchstens, das jemand nicht aufgepaßt hat.


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