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> On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers <[email protected]> 
> wrote:
> 
> 1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
> dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.
> 
> 2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien 
> Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben


dazu wurde hier schon geschrieben, z.B. von Frederik, vielleicht sind das 
Begrifflichkeiten, “Firma” im strengen Wortsinn ist vermutlich wirklich nicht 
das richtige Wort, da “firmiert” man ja in der Tat unter Firmennamen, aber 
natürliche Personen die ihr Gewerbe in bestimmten Gesellschaftsarten ausüben 
oder Freiberufler, müssen zT.  ihren eigenen Namen im Geschäftsnamen führen. 
Das Gewerbe ist da keine eigene Person wie z.B. eine GmbH oder AG, sondern sie 
selbst sind der Betrieb. Zwar müssen auch bei der GmbH oder der AG verschiedene 
Personen bekannt gemacht werden, aber die will glaube ich sowieso keiner in OSM 
mappen.

Bei diesen Firmennamen war auch Sepp der Ansicht, dass die gemappt werden 
können. M.E. passt das meistens am besten in operator, diese Rechtsformen und 
Zusätze würden in name meistens als störend empfunden.
Man könnte für official_name argumentieren, aber z.T. haben die Orte (z.B. 
Restaurants , Kneipen) auch eine Identität, die über den Namen oder die 
Rechtsform des derzeitigen Betreibers hinausgeht, und die den name und official 
name für sich beanspruchen kann 


Gruß, Martin 
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