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> On 31. Dec 2017, at 12:54, Bernhard Weiskopf <[email protected]> wrote:
> 
> Bei Wegen, die für alle verboten sind, halte ich access = no oder privat 
> schon für sinnvoll. Beispielsweise auf Privatgelände oder auch einfache 
> Busfahrbahnen, die dann durch einzelne spezifische tags wieder freigegeben 
> werden.


auf unzugänglichem Privatgelände würde man access=private und nicht no taggen, 
aber sonst gebe ich dir Recht.

@Florian Man kann mit StVO durchaus access=no beschildern, z.B. weiss-rotes 
Spiegelei und Fußgänger verboten 
Und meinetwegen noch Reiter verboten.   
Aber mit Zusatzzeichen und freiem Text kann man sowieso eigentlich alles 
festsetzen, z.B. „Durchgang verboten“, Lebensgefahr, etc.
Gut, vielleicht müsste dann trotzdem noch ein emergency=yes dran, aber das ist 
sowieso ein eher seltsames tag, weil für die Verkehrsregeln sowieso nicht 
gelten 

Gruß,
Martin 
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