Am 1. Juni 2008 19:58 schrieb Roman Grabolle <[EMAIL PROTECTED]>:
>> > Die Rechtslage ist meines Erachtens (kein Jurist!) recht einfach. Das
>> Zeichen erreicht nicht die notwendige Schöpfungshöhe und unterliegt damit
>> nicht dem Urheberrecht.
>>
>> bin auch kein Jurist, aber wäre mir da nicht so sicher. Ausserdem
>> könnte es als Marke eingetragen sein (gerade, wenn der Verband es als
>> sein Logo verwendet).
>
> Der Verband hat sein Logo von der mittlerweile in Deutschland üblichen 
> Kennzeichnung der archäologischen Denkmäler  entlehnt. Ich scanne Dir mal bei 
> Gelegenheit so ein Logo in blau ein. Die haben den selben Status wie 
> http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Komitee_vom_Blauen_Schild
>
nochmal zur Sicherheit, wir reden über dieses Logo, bei Bedarf in blau, oder?
http://www.landesarchaeologen.de/gif/vla-logo.gif

das ist kein Problem, das in SVG zu bauen. Wenn das gebraucht wird,
gerne (allerdings finde ich persönlich das Denkmalsymbol wie in dem
Link Internationales_Komitee_vom_Blauen_Schild ansprechender (sieht
man zumindest in D auch öfters an Gebäuden).

Martin
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