Am 1. Juni 2008 19:58 schrieb Roman Grabolle <[EMAIL PROTECTED]>: >> > Die Rechtslage ist meines Erachtens (kein Jurist!) recht einfach. Das >> Zeichen erreicht nicht die notwendige Schöpfungshöhe und unterliegt damit >> nicht dem Urheberrecht. >> >> bin auch kein Jurist, aber wäre mir da nicht so sicher. Ausserdem >> könnte es als Marke eingetragen sein (gerade, wenn der Verband es als >> sein Logo verwendet). > > Der Verband hat sein Logo von der mittlerweile in Deutschland üblichen > Kennzeichnung der archäologischen Denkmäler entlehnt. Ich scanne Dir mal bei > Gelegenheit so ein Logo in blau ein. Die haben den selben Status wie > http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Komitee_vom_Blauen_Schild > nochmal zur Sicherheit, wir reden über dieses Logo, bei Bedarf in blau, oder? http://www.landesarchaeologen.de/gif/vla-logo.gif
das ist kein Problem, das in SVG zu bauen. Wenn das gebraucht wird, gerne (allerdings finde ich persönlich das Denkmalsymbol wie in dem Link Internationales_Komitee_vom_Blauen_Schild ansprechender (sieht man zumindest in D auch öfters an Gebäuden). Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

