Am 03.11.2013 14:41, schrieb Masi Master: > Am 02.11.2013, 16:14 Uhr, schrieb Martin Koppenhoefer > <[email protected]>: > >> Am 2. November 2013 16:10 schrieb Bernhard Weiskopf <[email protected]>: >> >>> Aus meiner Sicht: >>> oneway = yes - Fahrzeuge dürfen nur in eine Richtung fahren >>> (Beschilderung wurde geprüft) >>> >>> oneway = no - Fahrzeuge dürfen in beiden Richtung fahren >>> (Beschilderung wurde geprüft) >>> >>> keine oneway-Angabe - Richtung unbekannt bzw. ungeprüft. >>> Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt sind. >>> >>> Vorläufig oder nicht - Keine Zeitunterscheidung, d. h. bleibend >>> >>> Straßenbegleitend oder nicht - Keine Fallunterscheidung notwendig > > zu allem Zustimmung außer "Router nehmen an, dass beide Richtungen > erlaubt sind." > > keine oneway-Angabe bei Radwegen: Router nehmen an, dass Radfahrer nur > in eine Richtung fahren dürfen (wie beim oneway=no) Begründung: Die VwV > der StVO sagt: > "II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung) > 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in > Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit > besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht > angeordnet werden. > [...]" > Also zumindest gilt das für deutsche Radwege. Du bist hier aber nahe dran, dir selbst zu widersprechen: Einerseits meinst du, wir bräuchten keine Unterscheidung zwischen straßenbegleitend und nicht-straßenbegleitend, andererseits aber forderst du von Routern, für straßenbegleitende Radwege oneway anzunehmen. Nun müssten Router dafür aber diese Unterscheidung treffen, und zwar - da deiner Meinung nach das ja nicht über die Tags auszudrücken ist - allein aufgrund der Geometrie und der relativen Lage zu Straßen. Allein auf einer Karte würde ich dabei nicht unterscheiden wollen, ob ein Radweg im Sinne der StVO Straßenbegleitend ist oder nicht: - Auf dem "Bürgersteig", also nur durch eine Stufe getrennt: sicher straßenbegleitend. - Durch 1m-breiten Grünstreifen getrennt: Meistens straßenbegleitend - Durch 5m breiten Grünstreifen getrennt: puh... - schon schwieriger, das kann auch ein Radweg sein, der grob entlang der Straße führt.
Insofern braucht man entweder das oneway-Tag immer, oder aber die Information, dass und zu welcher Straße (!) ein Radweg straßenbegleitend ist. Gruß Peter > >> +1, leider meinen manche Mapper, dass man scheinbar "redundante" tags am >> besten wieder entfernt, also z.B. so was wie "oneway=no". > > +1 > > Ich denke nicht, dass wir eine Unterscheidung in straßenbegleitend oder > nicht brauchen. > OT: Sonder eher ob der Radweg innerorts oder außerorts ist. Denn: > Außerorts ist das befahren mit dem Mofa erlaubt. (Bei gleicher > Beschilderung) > > _______________________________________________ > Talk-de mailing list > [email protected] > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de > _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

