Am 02.11.2013, 16:14 Uhr, schrieb Martin Koppenhoefer
<[email protected]>:
Am 2. November 2013 16:10 schrieb Bernhard Weiskopf <[email protected]>:
Aus meiner Sicht:
oneway = yes - Fahrzeuge dürfen nur in eine Richtung fahren
(Beschilderung wurde geprüft)
oneway = no - Fahrzeuge dürfen in beiden Richtung fahren
(Beschilderung wurde geprüft)
keine oneway-Angabe - Richtung unbekannt bzw. ungeprüft.
Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt sind.
Vorläufig oder nicht - Keine Zeitunterscheidung, d. h. bleibend
Straßenbegleitend oder nicht - Keine Fallunterscheidung notwendig
zu allem Zustimmung außer "Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt
sind."
keine oneway-Angabe bei Radwegen: Router nehmen an, dass Radfahrer nur in
eine Richtung fahren dürfen (wie beim oneway=no) Begründung: Die VwV der
StVO sagt:
"II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in
Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit
besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht
angeordnet werden.
[...]"
Also zumindest gilt das für deutsche Radwege.
+1, leider meinen manche Mapper, dass man scheinbar "redundante" tags am
besten wieder entfernt, also z.B. so was wie "oneway=no".
+1
Ich denke nicht, dass wir eine Unterscheidung in straßenbegleitend oder
nicht brauchen.
OT: Sonder eher ob der Radweg innerorts oder außerorts ist. Denn:
Außerorts ist das befahren mit dem Mofa erlaubt. (Bei gleicher
Beschilderung)
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