Ein solche Grundstückszufahrt, welche die kürzeste Verbindung zwischen zwei Straßen darstellt, verleitet natürlich dazu, als Abkürzung genutzt zu werden. Ich bin ja schon lange ein Verfechter, dass solche Grundstückszufahrten grundsätzlich mit access=private getaggt werden, habe dazu auch schon ausgiebig mit Flohoff diskutiert, der der Aufassung ist, dass access=private dort nur dranngehört, wenn es eine ausdrückliche Beschilderung gibt, dass dieser Wege aufgrund eines Privatwegstatus nicht genutzt werden soll/darf.

Ich denke, das Problem, was zur Löschung geführt hat, gäbe es nicht, wenn solche Grundstückszufahrten mit access=private getaggt wären.

Und meine Haltung dazu ist: Es gibt kein allgemeines Benutzungsrecht für Grundstückszufahrten, selbst wenn es keine entsprechende Beschilderung gibt. Gibt es keine regelnde Beschilderung, kann ich als Fremder davon ausgehen, dass die Benutzung aber erlaubt ist, um den dort Wohnenden einen Brief in den Briefkasten zu schmeißen, zu ihrer Haustür zu gelangen um dort zu klingeln, weil ich dort jemand besuchen will, den Weg zu benutzen, um Pizza zu liefern. Aber auch ohne Beschildern kann ich als Fremder nicht davon ausgehen, dass ich die Zufahrt nutzen kann, um mit meinem Auto zu wenden, dort zu parken, den Weg als Abkürzung zu Fuß oder mit einem Fahrzeug zu nutzen. Kurz: Man kann sich nicht darauf berufen, dass auf einer solchen Grundstückszufahrt alles erlaubt ist, was auf einer öffentlichen Straße erlaubt wäre. Und der Grundstückseigentümer hat jedes Recht dazu, jeder x-beliebigen Person den Zutritt auch für diese Zwecke zu verbieten. Das alles gibt für mich access=private wider.

Das manches in unserem Land so ist, weil es allgemein üblich ist, weil man davon ausgehen kann, ist natürlich juristisch nicht ganz einfach. Doch unzählige Gerichtsurteile stützen sich darauf, dass "man von etwas ausgehen kann", dass etwas "allgemein üblich ist".

VG Galbinus

Am 12.05.2025 um 17:37 schrieb Uwe Steinmann:
Am Mon, May 12, 2025 at 04:10:01PM +0200 schrieb Florian Lohoff:
Hi,
an die Mapper Richtung Hiddesen/Detmold - kann sich jemand vielleicht mal
das hier ansehen:

https://www.openstreetmap.org/note/4754800

Der mapper hat da einfach einen Weg gelöscht weil es scheinbar (Nur zwischen
den Zeilen gelesen) eine Meldung des Eigentümers gab (Woher, Worüber, Wo die
Meldung ist - keinen blassen).

Der Weg ist eindeutig im Luftbild zu sehen. Das ist alles Privatgrund und
war auch als solches getagged.

Ich vermute hier will ein Eigentümer nicht das der weg drin ist.
... und was macht man mit solchen Anfragen? Gibt es da eine Richtlinie
oder rechtliche Grundlage? Darf man es trotzdem eintragen, wenn es
ohnehin öffentlich sichtbar ist? Wege sind das Eine, aber es gibt ja
auch noch Gebäudefarben, Dachneigungen, etc. die möglicherweise jemand
nicht gemappt haben möchte. Mir hat auch schonmal jemand gesagt, dass
er die Öffnungszeiten seines Restaurants nicht eingetragen haben möchte,
wusste vermutlich aber überhaupt garnicht worum es ging. Der war nur
so schnell auf 180, dass ich die Diskussion sofort abgebrochen habe.

   Uwe



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