Hallo, Am 15.10.23 um 21:11 schrieb Joachim Jakobs:
beide haften IMHO: Die Autorin für die Sicherheit der Software (per CRA), die Anwenderin für den sicheren Einsatz (Einrichtung, Verwaltung, Nutzung per DSGVO/NIS-2).
Die Sache ist nur, dass IMO die "Sicherheit der Software" (für die die Autorin haften soll) vom konkreten Einsatz abhängt und dieser ist bei Freier Software nicht von vornherein festgelegt oder auch nur absehbar ("use for any purpose").
Gruß Michael
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