Hallo,

ich bin Rechtsanwalt und möchte, dass beA Freie Software wird und auf
etablierten Standards und Lösungen aufsetzt.

Auch ich habe nur in Treue zum Gesetz und mit großen "Bauchschmerzen" in
meiner Kanzlei eine Software installiert, deren Funktionsweise und
Sicherheit nicht durch Studium des Quellcodes jederzeit nachvollzogen
und beurteilt und, wenn nötig, auch verbessert werden kann.

Zwei Aspekte fehlen mir in Deinem Beitrag:

1. Wenn beA Freie Software ist, gibt es kein "vendor lock in", d. h. die
BRAK erlangt die "Hoheit" über das Programm und ist nicht mehr abhängig
von den Fähigkeiten, der Produktpolitik oder der Existenz  des
Programmherstellers. Dies ist besonders im Falle der absehbaren
Weiterentwicklung dieser Lösung in Zukunft sehr wichtig. Freie Software
ist stets "zukunftskompatibel".

2. Zugleich ermöglicht Freie Software bei der meiner Ansicht nach
notwendigen Neuentwicklung der Software (beA ist IMO "broken by design")
ein Aufbauen auf bewährte und gut dokumentierte Bausteine.

Gruß
Michael Stehmann
Rechtsanwalt

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