Hallo, ich bin Rechtsanwalt und möchte, dass beA Freie Software wird und auf etablierten Standards und Lösungen aufsetzt.
Auch ich habe nur in Treue zum Gesetz und mit großen "Bauchschmerzen" in meiner Kanzlei eine Software installiert, deren Funktionsweise und Sicherheit nicht durch Studium des Quellcodes jederzeit nachvollzogen und beurteilt und, wenn nötig, auch verbessert werden kann. Zwei Aspekte fehlen mir in Deinem Beitrag: 1. Wenn beA Freie Software ist, gibt es kein "vendor lock in", d. h. die BRAK erlangt die "Hoheit" über das Programm und ist nicht mehr abhängig von den Fähigkeiten, der Produktpolitik oder der Existenz des Programmherstellers. Dies ist besonders im Falle der absehbaren Weiterentwicklung dieser Lösung in Zukunft sehr wichtig. Freie Software ist stets "zukunftskompatibel". 2. Zugleich ermöglicht Freie Software bei der meiner Ansicht nach notwendigen Neuentwicklung der Software (beA ist IMO "broken by design") ein Aufbauen auf bewährte und gut dokumentierte Bausteine. Gruß Michael Stehmann Rechtsanwalt
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