Hallo Stefan,

Stefan Weigel schrieb:
> Was generell fehlt, ist ein greifbarer Ansprechpartner.
> Letztlich gehe ich doch einen Vertrag ein. Aber bitte mit wem?

Mit dem Urheber. Nur der 'Vertrag' ist ebend die OSS-Lizenz und nur in
deren Rahmen haftet der Urheber, üblicherweise also garnicht,
praktischerweise IMHO nur wenn Du ihm Betrugsabsicht nachweisen kannst,
Fahrlässigkeit reicht wohl nicht.
In der Praxis kannst Du Sicherheit erlangen indem Du OSS von einer Firma
erwirbst die Dir bestimmte Zusicherungen vertraglich gewährt, es ist
natürlich das die Frage wie weitgehend sich diese Fa. vertraglich
verpflichten wird also letztlich eine Frage zu welchem Preis diese Firma
bereit ist welche Zusicherungen zu geben und in wie weit Du bereit bist
darauf zu vertrauen das diese Firma die Zusicherungen auch halten kann.

Für Dich als Einzelunternehmer also wohl eher kein praktikables
Verfahren, da die 'absolute Sicherheit' die Dir vorschwebt Dir keiner
zusichern wird, oder wenn dann nur zu einem Preis der das Ganze für Dich
wirtschaftlich sinnlos macht.

Offen gesagt scheint mir hier Dein Wort vom Pragmatismus der richtige
Weg, die 'Super-Sicherheit' die Du gedanklich von OSS verlangst, hast Du
doch auch sonst nirgens bei Verträgen, warum hoffst oder erwartest Du
die hier zu haben. Nein, ist nicht böse gemeint, nur Du scheinst mir
bezüglich OSS so verunsichert das Du etwas verdrängst das Risiken auch
jenseits OSS garnicht so klein sind.

> Wer erteilt mir die Lizenz?

zweifelsfrei der/die Urheber ggf. derjenige der vom Urheber über
entsprechende Rechte verfügt

> Wer ist der- oder diejenige,
> dessen Rechte durch mich (unabsichtlich) verletzt werden könnten?

wieder oben Genannte



Gruß
Jörg

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