[email protected] (Claus Färber) writes:

> ThomasS <[email protected]> schrieb/wrote:
>> woher sollen sonst Fußgänger / Radfahrer wissen, welcher Streifen für
>> sie bestimmt ist? Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?
>
> Dazu ist dieses Zeichen nicht da.

Nein.

> Zeichen 241 verbietet im Wesentlichen das Fahren auf der Fahrbahn.

Nein.  z241 schreibt radfahrern (und fußgängern) die benutzung des weges
vor, soweit er straßenbegleitend ist.  Natürlich ist radfahrern
weiterhin die benutzung der fahrbahn gestattet, wenn der z241 nicht
zumutbar ist (z.b. nicht geräumt, zu schmal für ein rad mit hänger,
führt woanders hin, zu gefährlich etc.).

-- 
Karl Eichwalder

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