Am 30.05.2010 22:49, schrieb Johann H. Addicks:

> Wenn bei einer Radverkehrsanlage der Rad- und Fußweg nicht nur optisch, 
> sondern auch baulich (z.B. durch Grünstreifen) getrennt sind, ist die 
> Nutzung von Zeichen 241 eher der Sparsamkeit des Straßenverkehrsamtes 
> geschuldet oder "gehört das so"?

VwV-StVO zu Zeichen 241 getrennter Fuß- und Radweg

1 I.
        
"Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit
durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet
werden. "

Die interessantere Frage ist, ob man in diesem Fall in OSM
einen oder zwei Ways mappen sollte.

Chris


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