Am 30.05.2010 22:49, schrieb Johann H. Addicks:
> Wenn bei einer Radverkehrsanlage der Rad- und Fußweg nicht nur optisch,
> sondern auch baulich (z.B. durch Grünstreifen) getrennt sind, ist die
> Nutzung von Zeichen 241 eher der Sparsamkeit des Straßenverkehrsamtes
> geschuldet oder "gehört das so"?
VwV-StVO zu Zeichen 241 getrennter Fuß- und Radweg
1 I.
"Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit
durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet
werden. "
Die interessantere Frage ist, ob man in diesem Fall in OSM
einen oder zwei Ways mappen sollte.
Chris
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