Am 16. Mai 2010 00:11 schrieb Heiko Jacobs <[email protected]>: > Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo > Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt > werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas > in der Hausordnung haben.
das ist durchaus nicht so selten. Jedes Einkaufszentrum ist nicht-öffentlich, oder z.B. das Sony Center in Berlin. Oft wird das Schieben von Fahrrädern nicht verboten sein, aber sie könnten es jederzeit tun wenn sie wollen. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

