Am 16. Mai 2010 00:11 schrieb Heiko Jacobs <[email protected]>:
> Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo
> Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt
> werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas
> in der Hausordnung haben.


das ist durchaus nicht so selten. Jedes Einkaufszentrum ist
nicht-öffentlich, oder z.B. das Sony Center in Berlin. Oft wird das
Schieben von Fahrrädern nicht verboten sein, aber sie könnten es
jederzeit tun wenn sie wollen.

Gruß Martin

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an