Simon Kokolakis schrieb: > wie unterscheide ich Wege auf denen > > a) das Fahrradfahren verboten ist, wie zb in Fußgängerzonen, Schieben > allerdings nicht
bicycle=no > b) Fahrräder generell nicht gefahren/mitgeführt/geschoben werden dürfen. In der Regel würde ich dann ausgehen von: bicycle=no foot=no Denn wer ein Rad schiebt, ist Fußgänger. Es gilt nach § 25 StVO Abs. 2: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html "(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden." Es müsste also die Fahrbahn für Fußgängernutzung explizit gesperrt sein UND der Gehweg so stark von Fußgängern frequentiert sein, dass STETS Fußgänger behindert würden. D.h. fahren UND schieben verboten wäre im Bereich der StVO in der Regel eignetlich nur dann möglich, wenn auch das Zufußgehen verboten wäre. Auf dem reinen Radweg ist Radschieben übrigens verboten, weil Fußgänger auf reinen Radwegen nix verloren haben. Das mal ganz nebenbei ... ;-) Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas in der Hausordnung haben. Wer sowas taggen will, muss vermutlich ein tag erst noch erfinden dafür ;-) Irgendwie ist mir dunkel in Erinnerung, dass ich sowas vor nicht allzulanger Zeit sogar irgendwo angeschrieben sah. Mein erster Verdacht war der Karlsruher Zoo, aber zumind. auf dessen Webseite steht nur wa von dogs=no ... ;-) Aber vielleicht ist das Kleingedruckte vor Ort ausführlicher ... Muss ich mal drauf achten ... Gruß Heiko "Mueck" Jacobs _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

