Am 22. April 2010 19:57 schrieb Martin Simon <[email protected]>: > Naja, das Schild regelt aber nur die Nutzungsrechte/Pflichten. Was für > ein Weg baulich vorliegt, ist schon wieder eine andere Geschichte - > ich kenne zum Beispiel Wirtschaftswege, die auf kurzen Abschnitten > dieses Schild (Zeichen 240) tragen und dort dann eine zusätzliche > Freigabe für motorisierten Landwirtschaftlichen Verkehr haben. > > Der Weg bleibt also derselbe, aber auf diesem Abschnitt ist das > Fahrzeug, für das er eigentlich (ursprünglich) ausgelegt wurde, eher > ein "Gast". > > Solche Fälle gibt es öfter (z.B. auch in der Frage der > Fahrradstraßen), daher bin ich für eine Trennung zwischen baulichem, > rechtlichem und Dingen wie der Verbindungsfunktion. > (wir haben natürlich historisch gewachsen das Problem, daß dies schon > häufig im highway-tag vermischt benutzt wird, aber das sollte uns > nicht hindern, unser System zu verbessern)
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