Am 28. April 2009 11:33 schrieb Stefan Dettenhofer (StefanDausR)
<[email protected]>:
> Guenther Meyer schrieb:
>> aber zumindest eine doppelte durchgezogene linie wird rechtlich genau wie 
>> eine
>> bauliche trennung behandelt. drum erscheint es schon sinnvoll, sowas auch
>> entsprechend zu mappen...
>>
>>
> wenn das so ist, dann natürlich schon! Aber ich bin mir nicht ganz
> sicher, ob das stimmt:
>
> §3 Abs.3 StVO:
........
> Also: Ein Fahrstreifen pro Richtung, getrennt duch eine Doppellinie ist
> was anderes als ein Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung!

ja, das ist was anderes, das bestreitet ja auch kaum jemand, die Frage
ist: was ist übergangsweise besser: eine Straße deren Fahrtrichtungen
durch 2 durchgezogene Linien getrennt sind wie baulich getrennt zu
betrachten oder wie eine Straße mit unterbrochenem Mittelstreifen und
ggf. Zusatztag, der das Wenden verbietet? In welchen Fällen schafft
welche Lösung mehr Probleme?

Gruß Martin

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