Johannes Huesing <[email protected]> writes: > Tobias Knerr <[email protected]> [Mon, Mar 09, 2009 at 08:03:10PM CET]: >> >> Schieben ist hier übrigens nicht entscheidend, da sich "bicycle" m.E. >> auf gefahrene Räder bezieht, ein geschobenes Rad wäre ein eigenes >> Verkehrsmittel, sollte eine Eintragungsnotwendigkeit bestehen -- und ist >> eh fast überall erlaubt, wo man laufen darf, oder?
Solange du Fußgänger nicht behinderst, ist schieben auf Gehwegen erlaubt. Andernfalls musst du auf der Straße schieben. > Nicht in de entgegen Einbahnstraßen. Das könnte sein. Handkarren darf man da möglicherweise auch nicht entgegengesetzt der Richtung bewegen. > Bin jetzt gerade zu faul, den StVO-Paragraphen rauszusuchen. -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

