Johannes Huesing <[email protected]> writes:

> Tobias Knerr <[email protected]> [Mon, Mar 09, 2009 at 08:03:10PM CET]:
>> 
>> Schieben ist hier übrigens nicht entscheidend, da sich "bicycle" m.E.
>> auf gefahrene Räder bezieht, ein geschobenes Rad wäre ein eigenes
>> Verkehrsmittel, sollte eine Eintragungsnotwendigkeit bestehen -- und ist
>> eh fast überall erlaubt, wo man laufen darf, oder?

Solange du Fußgänger nicht behinderst, ist schieben auf Gehwegen
erlaubt.  Andernfalls musst du auf der Straße schieben.

> Nicht in de entgegen Einbahnstraßen.

Das könnte sein.  Handkarren darf man da möglicherweise auch nicht
entgegengesetzt der Richtung bewegen.

> Bin jetzt gerade zu faul, den StVO-Paragraphen rauszusuchen.

-- 
Karl Eichwalder

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