> Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun. Das Befahren ist Anliegern und > Besuchern der Anlieger gestattet. Falls jemand probieren würde den > Suchverkehr bei nicht genau bekannter Adresse von der Einfahrerlaubnis > auszuschliessen, dann muss schon ein sehr verrückter Richter da sein, > damit Du ein Bußgeld aufgebrummt bekommst.
Spricht du eigentlich aus Erfahrung (und kennst konkrete Fälle) oder ist das Theorie? _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

