On Tue, 30 Dec 2008, Karl Eichwalder wrote:

Polizist: "Sind Sie Anlieger?"
Ich: "Nein, aber ich will die Frau Frankenberg besuchen, die wohnte
mal hier (und tut es hoffentlich immer noch), nur leider habe ich die
genaue Adresse vergessen."

Jetzt soll Dir doch mal jemand beweisen, dass es nicht so ist :-)

Unwissenheit schützt vor strafe nicht.

Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun. Das Befahren ist Anliegern und Besuchern der Anlieger gestattet. Falls jemand probieren würde den Suchverkehr bei nicht genau bekannter Adresse von der Einfahrerlaubnis auszuschliessen, dann muss schon ein sehr verrückter Richter da sein, damit Du ein Bußgeld aufgebrummt bekommst.

Ciao
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