Am 17. August 2008 18:58 schrieb René Falk <[EMAIL PROTECTED]>:
> Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Mark Obrembalski:
>> René Falk <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
>> > Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Martin Koppenhoefer:
>> > > Schutzgebiete stimmt, Privatbesitz darf hingegen betreten
>> > > (nicht befahren, auch nicht mit Fahrrädern) werden, auch
>> > > ausserhalb der Wege.
>> >
>> > Jein, man beachte die Landeswaldgesetze.
>>
>> Wo gibt es denn ein Landeswaldgesetz, das da Beschränkungen für den
>> Privatwald vorsieht? Die mir bekannten sehen zwar durchaus
>> Beschränkungen vor, aber immer nur aus guten Gründen und dann ohne
>> Unterscheidung zwischen Staats-, Kommunal- und Privatwald.
>
> Nee, keine Beschränkung, aber Privatwald darf, z.B. in Niedersachsen,
> genauso auf "tatsächlich öffentlichen Wegen" und Fahrwegen befahren,
> und nicht nur per pedes betreten, werden, wie Nicht-Privatwald, oder
> habe ich dich da falsch verstanden?
>
> Grüße
>
> René
>

genau, nach den bisher hier zitierten Gesetzen wird kein Unterschied
gemacht zwischen Wald in Staats- und in anderem Besitz. Grundsätzlich
darf der Wald betreten werden, befahren nur auf Wegen, Ausnahmen sind
zu regeln.

Martin
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