Am 17. August 2008 18:58 schrieb René Falk <[EMAIL PROTECTED]>: > Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Mark Obrembalski: >> René Falk <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: >> > Am Samstag, 16. August 2008 schrieb Martin Koppenhoefer: >> > > Schutzgebiete stimmt, Privatbesitz darf hingegen betreten >> > > (nicht befahren, auch nicht mit Fahrrädern) werden, auch >> > > ausserhalb der Wege. >> > >> > Jein, man beachte die Landeswaldgesetze. >> >> Wo gibt es denn ein Landeswaldgesetz, das da Beschränkungen für den >> Privatwald vorsieht? Die mir bekannten sehen zwar durchaus >> Beschränkungen vor, aber immer nur aus guten Gründen und dann ohne >> Unterscheidung zwischen Staats-, Kommunal- und Privatwald. > > Nee, keine Beschränkung, aber Privatwald darf, z.B. in Niedersachsen, > genauso auf "tatsächlich öffentlichen Wegen" und Fahrwegen befahren, > und nicht nur per pedes betreten, werden, wie Nicht-Privatwald, oder > habe ich dich da falsch verstanden? > > Grüße > > René >
genau, nach den bisher hier zitierten Gesetzen wird kein Unterschied gemacht zwischen Wald in Staats- und in anderem Besitz. Grundsätzlich darf der Wald betreten werden, befahren nur auf Wegen, Ausnahmen sind zu regeln. Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

