Johann H. Addicks schrieb: > Christoph Eckert schrieb: > >>> .. die dann wohl auf die Gemeindewaldgesetze hinweisen :-( >>> >> das wären dann wohl eher Verordnungen, oder? >> > > [...] > Wenn ich als Auswärtiger nicht erkennen kann, wie Regelung vor Ort ist > (Beschilderung.....), dann sollte es mir immer gelingen, mit einem "Oh > sorry, wusste ich nicht, aber danke dass Sie es mir sagen. Soll nicht > wieder vorkommen" ohne weitere Folgen aus der Sache herauszukommen. >
Ich hab mich mal länger mit Förstern und Waldbesitzern hier in NRW unterhalten (z.T. weil ich in Gebieten angetroffen wurde, die der Verantwortliche ungern betreten haben wollte). Auch in Wäldern in Privatbesitz muss ein Zugang möglich sein (sprich: befestigte Wege vorhanden zwecks Erholung), solange der Wald eine gewisse Größe hat, vollständiges Aussperren der Öffentlichkeit ist nicht. Abseits von befestigten Wegen (was immer noch eine Definitionsfrage ist, das konnten mir die Leute auch nicht genau sagen, und nein, ich war immer freundlich und habe nicht auf meinem "Recht" beharrt...) ist das Betreten des Waldes in Privatbesitz (oder entsprechenden Schutzgebieten) verboten. Aber (da haben sie auch alle gejammert und waren sich einig): Was außer schimpfen können sie wirklich machen? Quasi nichts, Strafverfahren würden immer wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen, selbst in einem Fall, wo Scherzbolde in einer Wiederaufforstung ein Freudenfeuer gemacht haben, zivilrechtlich ist das ganze eh fraglich weil zu teuer. Großes Aber: es muss ja nicht sein, wenn man abseits der Wege geht stört man nicht nur das Wild, sondern zertrampelt auch Baumtriebe, was gerade bei Waldbesitzern, die nachhaltige Forstwirtschaft betreiben, nicht gerade Freude entfacht. Allgemein funktioniert die Kombination aus: ich mach Deinen Wald nicht kaputt und bin freundlich - Du akzeptierst, dass ich durch Deinen Wald spaziere. Grüße, Florian. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

