Tobias Wendorff wrote: > ich denke mal, dass über das Urteil BGH, I ZR 81/96 schon häufig > diskutiert wurde: http://www.jurpc.de/rechtspr/19990054.htm
Nein, wurde es nicht, denn: > Für mich persönlich ist der Fall klar: Die Kartographie, > das Layout und die Darstellung einer gedruckten Karte ist > urheberrechtlich geschützt - die Informationen und der > dargestellte Inhalt jedoch nicht! Das ist inzwischen nicht mehr richtig. Genau diese Sammlung von Daten ist inzwischen als Datenbankwerk eigenständig geschützt. (Und zwar auch, bzw. gerade dann, wenn jede einzelne Information an sich keinen Schutz genießt.) Also Pustekuchen. cu Henry PS: Zu Karte==Datenbankwerk gibt es entsprechende Urteile. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

