Am 13.08.2018 um 14:18 schrieb Florian Lohoff:
Wir lesen den Absatz zuende:

Eigentlich müßig, weil das lediglich die Frage betreffen könnte,
ob jemand aus einem Wasserwirtschaftsweg (egal, ob Flüsse, Bäche, Teiche,
Talsperren, Kanäle oder Meerdeiche bewirtschaftet werden) beim Einfahren
in eine übergeordnete Straße Vorfahrt haben könnte, weil diese nicht
explizit in § 8 erwähnt werden.

Um diesen evtl. StVO-Mangel mögen sich die Anwälte udn Richter kloppen,
trotz evtl. offener Vorfahrtsfragen bleibt ein Wirtschaftsweg ein
Wirtschaftsweg, egal was bewirtschaftet wird ...



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