Am 13.08.2018 um 14:18 schrieb Florian Lohoff:
Wir lesen den Absatz zuende:
Eigentlich müßig, weil das lediglich die Frage betreffen könnte, ob jemand aus einem Wasserwirtschaftsweg (egal, ob Flüsse, Bäche, Teiche, Talsperren, Kanäle oder Meerdeiche bewirtschaftet werden) beim Einfahren in eine übergeordnete Straße Vorfahrt haben könnte, weil diese nicht explizit in § 8 erwähnt werden. Um diesen evtl. StVO-Mangel mögen sich die Anwälte udn Richter kloppen, trotz evtl. offener Vorfahrtsfragen bleibt ein Wirtschaftsweg ein Wirtschaftsweg, egal was bewirtschaftet wird ... _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

