Hallo Joachim,

überprüfen, ob der Bund das schon erwänte "Berliner Modell" der
Namensnennung anwenden könnte.

Wie lautet die Berliner Regelung genau?
Ist diese OSM-konform?
Wie müssen wir Berliner-Daten referenzieren?

Man könnte ja bei jeder Anfrage darauf Bezug nehmen und fragen,
ob es ok ist, wenn man diesen Wortlaut anwendet?

Wenn nun einzelne Behörden diese Frage amtlich mit "Ja" beantworten,
dann entsteht zunehmend eine OSM-freundliche Auslegung der GeoNutzV, die irgendwann zum Standard werden wird :-)

Das eigentliche Problem ist ja, dass der Bund sich mit der Formulierung der GeoNutzV selbst in eine Sackgasse manövrieren liess, indem er etwas anderes reingeschrieben bekam als er eigentlich meint und will... (die Juristen haben da etwas verbockt, und gemerkt hat man es erst, als die Verordnung verabschiedet war und angewendet werden sollte)

Denn eigentlich wollen alle *OpenData* :-)

Mit herzlichem Gruss,
Markus

PS: Alternativ können uns Behörden natürlich auch eine eigene OSM-konforme Regelung anbieten :-)


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