Im Zusammenhang mit dem missglückten Import wollte ich das Bundesamt für Kartografie und Geodäsie [1] mal anschreiben, ob sie für uns nicht mal eine Ausnahme machen können.
(Übrigens interessant, dass das noch keiner getan hat [2], liegt doch irgendwie auf der Hand.) Dabei fiel mir auf, dass die Daten (wie sicher auch viele andere) seit März diesen Jahres frei verfügbar sind, weil es eine neue "Verordnung zu Nutzung von Geodaten" (GeoNutzV) [3] gibt. Dies dürfte die vielbesprochene "OpenData" Offensive der Bundesregierung sein. Die Lizenz entspricht in etwa CC-BY, ist in der besonders detaillierten Ausgestaltung des Namensnennungsparagrafen zu OpenStreetMap leider doch inkompatibel. "Die Nutzer haben sicherzustellen, dass [...] Quellenvermerke [...] erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden." §3.1 GeoNutzV Diese Bedingung erfüllen wir mit z.B. einem Quellenvermerk im Changeset nicht, da sie beim Anzeigen der Karte nicht länger im "optischen Zusammenhang" sind. Schade. Jetzt meine Frage: Gibt es schon Erfahrungen, ob Bundesämter oder andere Verwaltungsämter, die von der Verordnung betroffen sind, davon Ausnahmen machen bzw. ihre konkrete Datenlizenz freier ausgestalten? (Die würde ich dann im Anschreiben gerne als Referenz angeben.) Gibt es bereits Importe solcher Daten, bei denen der Importeur die Lizenz nicht so ... ähhh ... negativ interpretiert hat wie ich und "Bundesdaten" bereits ohne gesonderte Vereinbarung durch die Datenbank schwimmen? Gruss, Chaos [1] http://www.bkg.bund.de/nn_171320/DE/Bundesamt/Produkte/Geodaten/Geodaten__node.html__nnn=true#[A_Vertrieb] [2] http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions [3] http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

