Il giorno 09/ago/2013, alle ore 01:40, Falk Zscheile <[email protected]> 
ha scritto:

> Wenn man das "zugleich" im Verfassungstext weg ließe, dann hätte deine
> Argumentation etwas  für sich. Dann läge es nahe von zwei Körperschaften
> auszugehen.


boundary=administrative ist allerdings eine Verwaltungsgrenze, nicht eine 
Gebietskörperschaft (die wäre der operator dieser boundary). Wenn da steht 
"zugleich", dann bedeutet das, dass es beides gibt.

Gruß,
Martin
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