Il giorno 08/ago/2013, alle ore 20:48, Falk Zscheile <[email protected]> 
ha scritto:

>> Nein, es gibt verwaltungsorganisatorisch und rechtlich nur ein Berlin. Das
> Land Berlin, dass  gleichzeitig auch die Aufgeben zu erfüllen hat, die
> andernorts eigene Körperschaften (Kreise, Gemeinden) wahrnehmen. So zusagen
> drei Dinge in einem. Falls du irgendwo etwas anderes gelesen hast, dann
> poste uns bitte den entsprechenden Link, damit  wir es verifizieren können.


einen ersten Hinweis hatte ich hier gefunden:
http://www.berlin.de/berlin-im-ueberblick/politik/index.de.html

"Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes 
Berlin und zugleich Stadtoberhaupt der Kommune."

weiterhin Art. 1 der Berliner Verfassung:
Artikel 1
(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.


Gruß,
Martin

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