On 04.10.13 19:51, C K wrote: > > Ich bin mit der Rechtslage nicht so vertraut aber ich denke in einer > Wohnstraße gilt immer noch das Rechtsfahrgebot, in der Begegnungszone ist dem > nicht so. >
"In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge <https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug> bis 3,5 t zGM <https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssige_Gesamtmasse> den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO)." https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfahrgebot Das ist kein Argument für irgendwas (=für OSM nicht von Bedeutung), würde ich sagen. Man könnte jetzt überlegen, ob die Tatsache, ob das Vorhandensein einer baulichen Ausgestaltung|Markierung von "Fahrbahn/Fahrstreifen" irgendwas aussagt, aber IMO auch nix, was für OSM Bedeutung hätte. Servus, Andreas
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