On 04.10.13 19:51, C K wrote:
>
> Ich bin mit der Rechtslage nicht so vertraut aber ich denke in einer
> Wohnstraße gilt immer noch das Rechtsfahrgebot, in der Begegnungszone ist dem
> nicht so.
>

"In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge
<https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug> bis 3,5 t zGM
<https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssige_Gesamtmasse> den Fahrstreifen frei
wählen (§ 7 Abs. 3 StVO)."

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfahrgebot

Das ist kein Argument für irgendwas (=für OSM nicht von Bedeutung), würde ich 
sagen.

Man könnte jetzt überlegen, ob die Tatsache, ob das Vorhandensein einer
baulichen Ausgestaltung|Markierung von "Fahrbahn/Fahrstreifen" irgendwas
aussagt, aber IMO auch nix, was für OSM Bedeutung hätte.

Servus, Andreas
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