Hi,
Wolfgang Uhlig schrieb:
Ich wäre dankbar, wenn dazu kompetente Leute Stellung beziehen
könnten, ich fühle mich da verunsichert und überfordert.
Ich bin nicht wirklich kompetent, aber ich habe noch kein Buch gesehen,
welches Screenshots von Programmen, die unter Windows laufen darauf
hi
Hallo André,
Am Thu, 02 Nov 2006 09:19:53 +0100 hat André Schnabel
<[EMAIL PROTECTED]> geschrieben:
Ich bin nicht wirklich kompetent, aber ich habe noch kein Buch gesehen,
welches Screenshots von Programmen, die unter Windows laufen darauf
hinweist, dass diese mit genehmigung von Microsof
Hallo,
mal ganz unabhängig davon, wie das deutsche Urheberrecht das sehen mag -
wenn ich mir die Richtlinien[1] von MS ansehen, sind wir eigentlich
"safe". Lediglich
"7. Der Urheberrechtsvermerk muss lauten: "Nachdruck der Screen Shots
mit freundlicher Erlaubnis der Microsoft Corporation"."
Hey,
weiss zufällig jemand, wie man umfangreiche Autotext-Dateien von Word
einfach in OpenOffice.org übernehmen kann?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Thomas
--
## Marketing deutschsprachiges Projekt
## http://de.openoffice.org - www.openoffice.org
## Vorstand OpenOffice.org Deutschlan
Moin Thomas,
2006/11/2, Thomas Krumbein <[EMAIL PROTECTED]>:
weiss zufällig jemand, wie man umfangreiche Autotext-Dateien von Word
einfach in OpenOffice.org übernehmen kann?
Google ist dein Freund:
Funktioniert das hier: http://www.softaid.de/oow0082.htm
Ansonsten unter
http://www.google.com/s
Hi,
Wolfgang Uhlig schrieb:
Ich bin nicht wirklich kompetent, aber ich habe noch kein Buch
gesehen, welches Screenshots von Programmen, die unter Windows laufen
darauf hinweist, dass diese mit genehmigung von Microsoft
veröffentlicht werden.
Also: Screenshots von OpenOffice.org unter
Hi,
das Ganze könnte sowohl unter das urheberrechtliche Zitierrecht fallen.
Alternativ denke ich auch, dass Screenshots von OOo-Software
unbedenklich sind, denn ob für die MS-Designelemente die notwendige
Schaffenshöhe erreicht ist (d.h. die Designs überhaupt schutzfähig sind)
ist fraglich. F
Hallo Thomas.
Wenn Du Volkers Links folgst, erfährst Du, wie Du Autotext in Writer
importierst.
Zum Exportieren in Word gehst Du so vor:
1. Im Extras-Menü "Vorlagen und Add-Ins" aufrufen.
2. Auf "Organisieren" klicken.
3. "Autotext"-Register öffnen.
4. Im rechten Fenster eine Datei auswählen, in
Hey Volker, Hey Franz,
danke für die schnellen Tipps, gebe die Links weiter :-)
Gruss
Thomas
--
## Marketing deutschsprachiges Projekt
## http://de.openoffice.org - www.openoffice.org
## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V.
## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org
-
Mathias Bauer wrote:
> Hildegunde Weinzierl wrote:
>
>> Hallo Mathias,
>>
>>
>>
>>> Wenn ja, dann gäbe es vielleicht noch eine andere Möglichkeit. Wir haben
>>> mal vor längerer Zeit dem OOo-eigenen Dateidialog ein ähnliches Feature
>>> beigebracht, das man über die Konfiguration aktivieren ka
Hallo,
Am Donnerstag, 2. November 2006 10:17 schrieb Florian Effenberger:
> das Ganze könnte sowohl unter das urheberrechtliche Zitierrecht fallen.
> Alternativ denke ich auch, dass Screenshots von OOo-Software
> unbedenklich sind, denn ob für die MS-Designelemente die notwendige
> Schaffenshöhe e
Hallo Thomas,
Thomas Krumbein schrieb:
Hey,
weiss zufällig jemand, wie man umfangreiche Autotext-Dateien von Word
einfach in OpenOffice.org übernehmen kann?
Für Infos wäre ich dankbar.
Bearbeiten > Autotext > Schaltfläche Autotext > Importieren.
Im Dateiauswahldialog die Datei raussuchen, d
Hallo.
> Und damit kommen wir zum Kern des Problems: Man kann nur Nutzungsrechte für
> etwas einräumen, das man selbst geschaffen hat oder für das man
> entsprechende Rechte eingeräumt bekommen hat (Lizenzierung). Und die
> Lizenz, auf die man sich für die Nutzung von Microsoft-Screenshots
> beruf
Hi,
Franz Grieser schrieb:
Hallo.
Und damit kommen wir zum Kern des Problems: Man kann nur Nutzungsrechte für
etwas einräumen, das man selbst geschaffen hat oder für das man
entsprechende Rechte eingeräumt bekommen hat (Lizenzierung). Und die
Lizenz, auf die man sich für die Nutzung von Mic
Hallo,
Am Donnerstag, 2. November 2006 14:35 schrieb Franz Grieser:
> Es geht hier um Urheberrecht. Und derjenige, der den Screenshot
> anfertigt, ist der Urheber - nicht derjenige, der die Software
> geschrieben hat (was in diesem Fall ja auch nicht Microsoft, sondern
> OpenOffice.org wäre). Urhe
Hi,
Martin Bayer schrieb:
Ich werde sonst nicht so deutlich, aber deine Behauptungen sind in jeder
Beziehung vollkommen falsch.
Sagst du.
Was du auch hättest wissen können, wenn du die
Güte gehabt hättest, die Diskussionsbeiträge, auf die du antwortest, vor
dem Verfassen deiner Antwort zu le
Hallo Martin.
> Am Donnerstag, 2. November 2006 14:35 schrieb Franz Grieser:
>> Es geht hier um Urheberrecht. Und derjenige, der den Screenshot
>> anfertigt, ist der Urheber - nicht derjenige, der die Software
>> geschrieben hat (was in diesem Fall ja auch nicht Microsoft, sondern
>> OpenOffice.or
Martin Bayer wrote:
> Es ist nicht möglich, eine Dokumentation, die Screenshots von
> Microsoft-Programmen (einschließlich Windows) oder Teile davon enthält,
> unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, ohne sowohl gegen die
> Nutzungsbestimmungen, die Microsoft für die Verwendung seiner Softwa
Hallo,
ist es eigentlich geplant eine Schwarz-Weiss Funktion zum pdf-Export
hinzuzufügen?
Beim Drucken kann man das ja explizit wählen.
Diese Funktion ist vor allem bei Impress sehr sinnvoll, wenn man Folien
zum Download anbieten möchte, die verschiedene Farben enthalten. Diese
werden beim Schwa
Hallo,
Am Donnerstag, 2. November 2006 16:38 schrieb André Schnabel:
>> Ich werde sonst nicht so deutlich, aber deine Behauptungen sind in jeder
>> Beziehung vollkommen falsch.
> Sagst du.
Dann gehen wir das eben gemeinsam Punkt für Punkt durch:
| Es geht hier um Urheberrecht.
Nein, wie ich sch
Hallo,
Am Donnerstag, 2. November 2006 18:48 schrieb Mathias Bauer:
> Nur mal dumm gefragt: gilt das auch, wenn die Dokumentation gar nicht
> die Screenshots selbst enthält, sondern nur Links darauf? Wenn ich es
> richtig verstanden habe, ist das Anfertigen und Veröffentlichen der
> Screenshots ni
Am Donnerstag, 2. November 2006 22:08 schrieb Martin Bayer:
> Hallo,
>
> Am Donnerstag, 2. November 2006 16:38 schrieb André Schnabel:
> >> Ich werde sonst nicht so deutlich, aber deine Behauptungen sind in jeder
> >> Beziehung vollkommen falsch.
> >
> > Sagst du.
>
> Dann gehen wir das eben gemein
Hi,
Michael-E. Voges schrieb:
Martin Bayer schrieb:
Die davon ausgeht, dass bereits eine Windows-Titelleiste ein
schützenswertes Werk darstellt. Zeig mir bitte den Gesetzestext, der das
belegt.
Art. 14 Abs. 1 GG: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Was aber
23 matches
Mail list logo