Hallo, Am Donnerstag, 2. November 2006 10:17 schrieb Florian Effenberger: > das Ganze könnte sowohl unter das urheberrechtliche Zitierrecht fallen. > Alternativ denke ich auch, dass Screenshots von OOo-Software > unbedenklich sind, denn ob für die MS-Designelemente die notwendige > Schaffenshöhe erreicht ist (d.h. die Designs überhaupt schutzfähig sind) > ist fraglich. Für Screenshots von MS-Produkten haben wir ja durch die > Webseite eine Lizenz.
Um mich nicht selbst zu zitieren: Es gibt noch andere Rechte am Geistigen Eigentum als das Urheberrecht, namentlich Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz. Du kannst deshalb nicht z.B. ein KDE-Theme machen, das exakt so aussieht wie das Theme von Windows XP. Und wenn du das erst einmal verstanden hast, wirst du auch verstehen, warum man auch sonst die Design-Elemente des Windows-Theme nicht frei verwenden kann, sondern nur unter Beachtung der MS-Nutzungsbestimmungen. Es ist fraglich, ob man sich statt dessen auf das Zitatrecht berufen könnte. Aber auch das ist nicht der Punkt. Wie ich mehrfach versuchte zu erklären, ist der kritische Punkt die Lizenz, unter die man das Werk, das die Screenshots enthält, stellt. Es ist möglich eine Dokumentation zu schreiben, in der Screenshots mit Windows-Designelementen enthalten sind, und diese anschließend online und/oder in gedruckter Form zu veröffentlichen. Es ist aber nicht möglich, diese Veröffentlichung unter die GFDL zu stellen. Wie gesagt, ich wüsste nicht, dass die Sache für die PDL ebenso eindeutig geklärt wäre. Jedoch lese ich dort: ,--------[ PDL, Sec. 2.1 ]-------- | The Initial Writer hereby grants You a world-wide, royalty-free, | non-exclusive license to use, reproduce, prepare Modifications of, | compile, publicly perform, publicly display, demonstrate, market, disclose | and distribute the Documentation in any form, on any media or via any | Electronic Distribution Mechanism or other method now known or later | discovered, and to sublicense the foregoing rights to third parties | through multiple tiers of sublicensees in accordance with the terms of | this License. `--------------------------------- Und damit kommen wir zum Kern des Problems: Man kann nur Nutzungsrechte für etwas einräumen, das man selbst geschaffen hat oder für das man entsprechende Rechte eingeräumt bekommen hat (Lizenzierung). Und die Lizenz, auf die man sich für die Nutzung von Microsoft-Screenshots berufen /muss/, gewährt einem nicht die für eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz notwendigen Rechte. Ich fasse zusammen: Das Problem ist der Akt der Lizenzgewährung durch den Autor einer Dokumentation an sich, weil er damit für etwas eine Lizenz gewährt, an dem er keine bzw. keine dafür ausreichenden Rechte hält. > Ich mache mich in der Uni mal schlau, wenn ich einen > Urheberrechskommentar in die Finger bekomme, aber alles in allem denke > ich, dass das recht unproblematisch sein sollte. Famous last words? Beste Grüße -- Martin Bayer [EMAIL PROTECTED] http://www.mbayer.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]