Hi

Mal 'ne "blöde" Frage:

Am 17.11.23 um 11:50 schrieb Bernhard E. Reiter:
Und ein Problem ist prinzipiell, Michael hat mehrmals darauf hingewiesen: Der
Einsatzzweck einer Software (gerade einer Freien Software) kann nicht durch
den Entwickelnden bestimmt oder auch nur vorhergesehen werden.

Es gibt durchaus Lizenzen, die den Einsatzzweck einschränken (creative commons "NC" z.B.) - wenngleich dann wohl nicht mehr von "freier Software" in engerem Sinne geredet werden kann.

Aber was hält den Entwickler freier Software davon ab, in der Lizenz sinngemäß festzulegen, dass innerhalb der EU der kommerzielle Einsatz der Software nur gestattet ist, wenn der Einsetzende in die Haftungsrisiken, die sich daraus ergeben, vollumfänglich eintritt?

Nur mal so - als Plan B  vielleicht ;-)
--
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Altmann

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