Hallo,

das Problem ist, dass es kein etabliertes Verfahren des Signierens des Schlüssels und damit der Gewährleistung der Identität des Schlüsselinhabers gibt. Anders ist dies (rechtlich) bei der qualifizierten elektronischen Signatur, die von qualifizierten "Vertrauensdiensteanbietern" herausgegeben werden.

Letztlich geht es sogar um eine Vertrauenskette, denn man muss als Empfänger auch den identifizieren können, der den Schlüssel des Absenders signiert hat, und ihm den Schlüssel zuordnen können, mit dem er (den Schlüssel) signiert hat.

Im Januar wird das Ganze beim (Online) Freien Software Abend Thema sein.

Gruß
Michael

Am 07.12.21 um 19:15 schrieb Wolfgang Romey:
Kann mir sagen wie rechtssicher eine PGP-Signatur ist? Kann ich sie 
beispielsweise im Verkehr mit Behörden oder Gerichten verwenden?

Vielen Dank

Wolfgang Romey


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