Hi Stefan, Bernhard,

Am 04.05.2011 07:34, schrieb Stefan Weigel:
> Hi Bernhard,
> 
[..]
> Die Gemeinnützigkeit gilt nicht "auch" für die Foundation, sondern
> "nur" für die Foundation, weil die Community, welche eine
> BGB-Gesellschaft ist, keine Gemeinnützigkeit erlangen kann.

Bitte noch keine "ungelegten Eier" verbreiten. Die Stiftung ist als
"juristische Person" noch nicht gegründet und die Gemeinnützigkeit noch
nicht bestätigt!
Sie wird zwar sicherlich angestrebt, solange aber noch keine
Entscheidung des dann zuständigen Finanzamtes vorliegt, sollte man eine
solche Aussage nicht öffentlich kundgeben.

[..]
> neu: "Die in Deutschland gegründete, gemeinnützige und weltweit
> agierende Stiftung The Document Foundation vertritt und unterstützt
> LibreOffice in allen rechtlichen und finanziellen Belangen."

Viele Grüße
Thomas
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