Thomas Krumbein schrieb:
> Hallo Michael,
> 
> hmm, da liegt Dir doch einiges am Herzen, und vieles lässt sich bestimmt
> auch jetzt noch nicht für Dich befriedigend beantworten, aber wenigstens
> einen Punkt sollten wir klären können (und als RA verstehst Du das
> bestimmt):
> 
> 
> Am 13.10.2010 15:21, schrieb michael:
>> Thomas Krumbein schrieb:
> [..]
>> Jede Zweckänderung einer Vereinigung bedarf aber, soweit nicht andere
>> Satzungsbestimmungen gegeben sind, was hier nicht der Fall ist, eines
>> Konsenses (kann ich Dir gerne an einleuchtenden Beispielen erklären). 
> 
> Nun, zunächst gibt es hier keine "Zweckänderung" :-)

Doch statt einer sollen zwei oder eine andere Office-Suite distributiert
werden.
> Und wenn du von einer Satzung sprichst - dann gibt es soetwas eben nur
> bei juristischen Personen (Vereinen, Stiftungen etc). Schon bei
> Personengemeinschaften hat eine interne Satzung keine Außenwirkung mehr.


Bei der Willensbildung einer Vereinigung geht es auch nicht eine
Außenwirkung, sondern um die innere Ordnung.

Dass im Übrigen auch die Satzung (Gründungsvertrag, Statut o.ä.) einer
nicht rechtsfähigen Personenvereinigung durchaus auch Außenwirkung haben
kann, wird Dir sicher Kollege Florian glaubwürdig erklären können. Auch
eine Gewerkschaft (traditionell ein nichtrechtsfähiger Verein) kann
durch die satzungsmäßigen Vertreter als Personenvereinigung Verträge
abschließen (z.B. Tarifverträge).

> [..]
>> Nirgendwo hat die deutsche Community den Co-Leads das Recht gegeben, die
>> Rechtsform der Community zu ändern. 
> 
> Nun, eine Community kann keine Rechtsform bekommen - das wäre keine
> Community mehr.

Also kann die Community auch nicht identisch mit der zu gründenden
Foundation sein.

> Und eine Foundation ist nun einmal
>> eine juristische Person, was die deutsche Community nun einmal nicht ist.
> 
> Womit Du komplett recht hast. Nun hat - und wird - nie jemand sagen,
> dass die Community mit Gründung der Foundation in diese aufgeht - und
> jedes Community-Mitglied dann Foundation Mitglied wird. Das wäre weder
> sinnvoll noch (juristisch) handhabbar. So wie die "DE-Community" zu
> keinem Zeitpunkt in einem der Vereine (Team OOo e.V. oder OOoDeV)
> aufgegangen ist und dennoch beide Vereine sinnvolle Arbeit in der
> Community leisten.
> Mitgliedschaft in einer juristischen Person hat auch etwas mit
> Verantwortung und Haftung zu tun, mit Rechten und Pflichten. Die
> Community arbeitet rein freiwillig und nicht juristisch haftbar.
> 
> Da wird es immer eine entsprechende Trennung geben - auch wenn manche
> Personen in beiden Formen mitmachen.
> 

Richtig und deshalb gibt die Community OpenOffice.org heraus und
          die Foundation LibreOffice, womit wir wieder beim Thema
Pressemitteilung und Interessenkonflikt (aus der Außensicht) wären.

Gruß
Michael


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