Hallo,

Am Freitag, 3. November 2006 08:00 schrieb Andre Schnabel:
>>> Art. 14 Abs. 1 GG: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
>
> Was aber nichts über das Eigentum an der Windows-Titelleiste aussagt.

Möchtest du ernstlich in Zweifel ziehen, dass das Eigentum von Windows bei
Microsoft liegt?

Alle Microsoft-Programme einschließlich Windows sind in extenso das Eigentum
von Microsoft. Man erwirbt nur eine Gebrauchsgewährung. Diese hat bestimmte
Grenzen. Welche, das steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen (Lizenz).
Und es ist nun einmal so, dass die Verträge, die zur Nutzung von Windows
eingegangen werden, auch Regelungen für den Gebrauch von
Bildschirmaufnahmen (Screenshots) enthalten. An diesen Vertrag hat man sich
zu halten. Anderenfalls haftet man für den Verstoß mit seinem persönlichen
Vermögen und zwar unbegrenzt. Darauf zu spekulieren, dass der Vertrag in
einzelnen Punkten nichtig sein könnte, ist schon deshalb dumm, weil bei
Nichtigkeit des Vertrags an dessen Stelle die gesetzlichen Regelungen
treten würden, und die sehen überhaupt keinen Gebrauch von fremdem Eigentum
(ohne Vertrag oder Notstand) vor, ganz abgesehen davon, dass das eine Art
juristisches russisches Roulette wäre.

Das alles ist sonnenklar und bedarf eigentlich keiner Erklärung. Jedenfalls
dachte ich das, weil ich nicht glauben kann, dass ich der einzige bin, der
noch Vorstellungen von Eigentum hat. Ich kann deshalb auch nicht verstehen,
dass so getan wird, als seien die Produkte von Microsoft Allgemeineigentum,
mit dem man bis zum Beweis des Gegenteils verfahren kann, wie es einem
beliebt. Diesen Beweis werde ich aber nicht erbringen.

Ich sehe meine Aufgabe auch gar nicht darin, die Rechte von Microsoft zu
wahren. Es ging und geht mir immer noch nur um den Punkt, dass die GNU Free
Documentation License (GFDL) es nicht erlaubt, Inhalte, die nicht frei von
Rechten Dritter oder die nicht selbst unter GFDL (oder einer verträglichen
freien Lizenz) lizenziert sind, unter ebendiese Lizenz zu stellen. Und
Windows ist weder unter GFDL (oder einer anderen freien Lizenz) lizenziert,
noch frei von Rechten Dritter. Es ist nicht möglich, diese freie Lizenz auf
solche unfreien Inhalte anzuwenden. Kein wenn und auch kein aber.

Die einzige Frage, die wirklich geklärt werden müsste, ist die, ob es sich
mit der von de.OOo bevorzugten PDL genauso verhält - ich vermute: ja.

> Ok .. ich sag ja. Man kann gerne eine Regel einführen. Mit dem Ergebnis,
> dass wir kaum noch Dokumentationen mit Screenshots haben werden.

Erstens betrifft das nur Dokumentationen _unter_ _freier_ _Lizenz_ und
zweitens existiert KNOPPIX (für die, die sonst kein Linux haben).

Beste Grüße
-- 
Martin Bayer

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