Hi, Pfannenstein Erik <debianign...@gmx.de> wrote: > Am Dienstag, 14. April 2020, 09:22:17 CEST schrieb Holger Wansing: > > Und was mir noch einfällt: > > bei Übersetzungen der GPL z.B. muss extra dabeistehen, dass es > > eine inoffizielle Übersetzung ist, die rechtlich nicht bindend > > ist. Wie ist das bei der Debian-Verfassung? > > Das ist hier nicht anders, der Hinweis steht nur ganz unten statt ganz oben:
Ok, das hatte ich noch nicht bemerkt. > > > > Anmerkung des Übersetzers: Obwohl diese Übersetzung mit Sorgfalt > erstellt wurde, ist nur der englische Originaltext dieser Verfassung > verbindlich. > > Das heißt, eigentlich können wir den Text nennen wie wir wollen. > > Ich wollte gestern eine E-Mail an Debian Legal schreiben, was jetzt > eigentlich der rechtliche Status von Debian ist (irgendwie sind wir mit SPI > Inc. verbandelt), aber beim Formulieren ist mir aufgefallen dass ich gar > nicht verstanden habe, was eigentlich genau das Problem ist. Glaubt ihr, > dass, wenn wir den Text mit »Satzung« überschreiben, uns irgendwelche > rechtlichen Verpflichtungen oder Probleme daraus erwachsen? Mit dem oben erwähnten Hinweis, dass die deutsche Übersetzung inoffiziell und nicht verbindlich ist, würde ich sagen: nein. Holger -- Holger Wansing <hwans...@mailbox.org> PGP-Fingerprint: 496A C6E8 1442 4B34 8508 3529 59F1 87CA 156E B076