Hi,

Pfannenstein Erik <debianign...@gmx.de> wrote:
> Am Dienstag, 14. April 2020, 09:22:17 CEST schrieb Holger Wansing:
> > Und was mir noch einfällt:
> > bei Übersetzungen der GPL z.B. muss extra dabeistehen, dass es
> > eine inoffizielle Übersetzung ist, die rechtlich nicht bindend
> > ist. Wie ist das bei der Debian-Verfassung?
> 
> Das ist hier nicht anders, der Hinweis steht nur ganz unten statt ganz oben:

Ok, das hatte ich noch nicht bemerkt.

> > > > Anmerkung des Übersetzers: Obwohl diese Übersetzung mit Sorgfalt 
> erstellt wurde, ist nur der englische Originaltext dieser Verfassung 
> verbindlich.
> 
> Das heißt, eigentlich können wir den Text nennen wie wir wollen.
> 
> Ich wollte gestern eine E-Mail an Debian Legal schreiben, was jetzt 
> eigentlich der rechtliche Status von Debian ist (irgendwie sind wir mit SPI 
> Inc. verbandelt), aber beim Formulieren ist mir aufgefallen dass ich gar 
> nicht verstanden habe, was eigentlich genau das Problem ist. Glaubt ihr, 
> dass, wenn wir den Text mit »Satzung« überschreiben, uns irgendwelche 
> rechtlichen Verpflichtungen oder Probleme daraus erwachsen?

Mit dem oben erwähnten Hinweis, dass die deutsche Übersetzung inoffiziell
und nicht verbindlich ist, würde ich sagen: nein.


Holger


-- 
Holger Wansing <hwans...@mailbox.org>
PGP-Fingerprint: 496A C6E8 1442 4B34 8508  3529 59F1 87CA 156E B076

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