Hallo Markus, Hallo Helge, Hallo Holger, danke für die Rückmeldungen!
Am Dienstag, 14. April 2020 schrieb Helge Kreutzmann: > > Verfassung ist die naheligende (wörtliche) Übersetzung, da Debian mit > > »consitution« statt »statue«, »charter« oder ähnliches aus dem Vollen > > schöpft, d.h. selbst im Original schon starke Worte wählt. Die liegt nahe, das stimmt, aber dieselben starken Worte werden mir von den gängigen Wörterbüchern (dict.cc, Leo, Langenscheidt) als Übersetzung angeboten, wenn ich darin die »Satzung« nachschlage. >> Die Frage, die sich mir stellt: „Korrigieren“ wir das jetzt speziell >> fürs Deutsche? Ja, das würden wir speziell fürs Deutsche ändern. Ich habe mir (via Bing Translator) bei den anderen Teams umgesehen und die sind sich auch nicht einig: Frankreich, Italien, Korea, Portugal, Russland: Verfassung Dänemark, Niederlande, Polen, Schweden: Satzung > > Ich habe nichts gegen „Satzung“, wir müssen nur aufpassen, dass wir > > uns in der Übersetzung nicht eine eigene Welt basteln. Vielleicht > > kannst Du ja noch mal schauen, ob Du Quellen findest, wie es zum > > englischen Begriff kam. Wenn es nur ein paar non-native Nerds waren, > > die schnell einen Begriff brauchen, ist es was anders als wenn > > muttersprachliche Juristen zu dem Begriff rieten. Juristen waren daran nie beteiligt, aber es gab schon mal eine ähnliche Abstimmung, als der Text noch jung war: https://lists.debian.org/debian-l10n-german/2004/05/msg00057.html »Satzung« hat klar gewonnen (210:90), aber geändert wurde es nie. Weiter brauche ich, glaube ich, nicht zu suchen, denn die CVS- Versionsgeschichten existieren seit der Umstellung auf Git nicht mehr. > > Sorry, dass ich kein klares Votum abgeben kann. Kein Thema, das konntest du letztes Mal schon nicht, weißt du noch? 😉 https://lists.debian.org/debian-l10n-german/2004/04/msg00069.html Am Dienstag, 14. April 2020, 09:22:17 CEST schrieb Holger Wansing: > Außerdem müsste man dann konsequenterweise auch die > Verfassung selbst anfassen, denn auch dort nennt diese sich selbst > so. > Und das wäre mir persönlich definitiv zu heiß. > > Auch ist dies jetzt schon so lange eine "Verfassung", dass > man argumentieren könnte, es sei ein feststehender Begriff. Seit diese Verfassung existiert ist Debian ein gutes Stück reifer geworden, beispielsweise durch den seit Debian 7 oder 8 regelmäßigen Veröffentlichungszyklus, der den Einsatz von Debian planbar gemacht hat. Das sollte sich auch und vor allem in so einem Schriftstück widerspiegeln, finde ich. > Natürlich kann es normalerweise kein Argument sein, zu sagen > "Das war schon immer so, und deshalb muss es so bleiben" > und ich selbst habe mich auch des öfteren für derartige > Umbennungen stark gemacht. > In dem Fall des "höchsten" Dokuments, was wir haben, würde > ich aber dagegen votieren. Alles klar, ist notiert. > Man könnte auch argumentieren: Vereine haben eine Satzung > (zumindest ist es mir daher am ehesten geläufig), > aber Debian ist durchaus mehr als ein 'Verein' (von der Größe her > betrachtet, über Staatsgrenzen und Kulturen hinweg, mit > kommerziellen Firmen, die sich hier einbringen, ... ) Gegenbeispiel: Die Linux Foundation arbeitet genauso wie beschrieben und wenn ich mir die Beschreibung seiner Rechtsform 501(c)(6) so ansehe, wäre das im deutschen Recht ein Verband – und ein solcher hat eine Satzung. > Und was mir noch einfällt: > bei Übersetzungen der GPL z.B. muss extra dabeistehen, dass es > eine inoffizielle Übersetzung ist, die rechtlich nicht bindend > ist. Wie ist das bei der Debian-Verfassung? Das ist hier nicht anders, der Hinweis steht nur ganz unten statt ganz oben: > > > Anmerkung des Übersetzers: Obwohl diese Übersetzung mit Sorgfalt erstellt wurde, ist nur der englische Originaltext dieser Verfassung verbindlich. Das heißt, eigentlich können wir den Text nennen wie wir wollen. Ich wollte gestern eine E-Mail an Debian Legal schreiben, was jetzt eigentlich der rechtliche Status von Debian ist (irgendwie sind wir mit SPI Inc. verbandelt), aber beim Formulieren ist mir aufgefallen dass ich gar nicht verstanden habe, was eigentlich genau das Problem ist. Glaubt ihr, dass, wenn wir den Text mit »Satzung« überschreiben, uns irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen oder Probleme daraus erwachsen? Viele Grüße, Erik
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