Hallo Martin,

ohne auf den Fall selber einzugehen, kann ich Dir für den DFV beantworten, dass 
für solche Fälle die DFV-Satzung mit den Paragrafen 10 und 11, Sportrechtsweg 
und Gnadenrecht greift. Unten der Vollständigkeit halber aufgeführt.

Es ist Stand heute nicht geplant, einen Strafenkatalog auszuarbeiten (der immer 
neue und weitere Verfehlungen aufnehmen müsste). Stattdessen setzt der DFV auf 
Prävention durch verstärkte Ausbildung.

Mit sportlichen Grüßen

Jörg


§ 10 SPORTRECHTSWEG

 

1. Bei Verstößen gegen die Satzung oder deren Ordnungen können den 
Mitgliedsvereinen und –verbänden und/oder einzelnen Vereins- oder 
Verbandsmitgliedern Ordnungsmaßnahmen auferlegt werden. Dasselbe gilt für die 
Schädigung des Ansehens des Frisbeesports und des Verbandes in der 
Öffentlichkeit. 

 

2. Ordnungsmaßnahmen sind: 

a. Verwarnung

b. Verweis

c. Geldbußen

d. Zeitlich begrenztes oder dauerndes Tätigkeitsverbot für Spieler und/oder 
Vereinsmitglieder.

 

3. Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung ist 
den Betroffenen rechtliches Gehör einzuräumen.

 

4. Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen des Vorstands werden rechtskräftig, 
wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der 
Berufung beim Vorstand eingelegt wird.

 

5. Wird das Rechtsmittel eingelegt, entscheidet der Vorstand endgültig.

 

6. Entscheidungen und Rechtsmittel sind schriftlich und begründet mit 
Einschreiben/Rückschein zu versenden.

 

 

§ 11 GNADENRECHT

 

1. Das Gnadenrecht wird durch den Präsidenten des DFV ausgeübt.

 

2. Ein durch eine rechtskräftige Entscheidung des Vorstandes Betroffener kann 
ein Gnadengesuch an den Präsidenten des DFV einreichen.

 

3. Das Gnadengesuch ist bei der Geschäftsstelle einzureichen.


- - 
Jörg Benner
Geschäftsführer
Deutscher Frisbeesport-Verband e.V.
Geschäftsstelle:
Martinusstr. 9
50765 Köln
Tel.: 0700-74474477

Premiumpartner:


From: m_ART_in via Wurfpost 
Sent: Wednesday, August 31, 2016 9:35 AM
To: [email protected] 
Subject: [Wurfpost] Sanktionsmöglichkeiten DFV / Vorfall EUCR

Hallo Frisbeeliste!


Ich war bei der EUCR nicht dabei und habe nur über die Wurfpost vom 
Spielabbruch erfahren. Daher möchte ich mich zu diesem Einzelfall nicht äußern, 
habe aber eine generelle Frage:


Hat der DFV irgendwelche Möglichkeiten derartige Spirit-Verletzungen zu 
sanktionieren? z.B. Ausschluss einzelner Spieler / Teams von offiziellen 
Turnieren? Geldstrafen (Spende an den DFV)? wie das in anderen Sportarten 
üblich ist - siehe Fußball/Basketball/Handball (Sperre für die nächsten 
Spiele). 

Wenn ja: wie wird das gehandhabt? (Schiedsgericht des DFV?)
Wenn nein: brauchen wir das in Zukunft? - Ich hoffe nicht und hoffe sehr, dass 
es ein wirklicher Einzellfall war.

Das wäre sicherlich noch ein Punkt, der auf die Tagesordnung der DFV-Sitzungen 
kommen könnte.


Bei Funturnieren kann man sich als Veranstalter ja zum Glück die Mannschaften 
aussuchen.


Bin auf Meinungen gespannt! Viele Grüße Martin #15   



--------------------------------------------------------------------------------
_______________________________________________
Wurfpost mailing list
[email protected]
https://list.uni-koblenz.de/mailman/listinfo/wurfpost
_______________________________________________
Wurfpost mailing list
[email protected]
https://list.uni-koblenz.de/mailman/listinfo/wurfpost

Antwort per Email an