Sollte ich hier nicht ganz richtig liegen mit meiner Ansicht so waere es
nett, wenn es jemand der sich mit solchen Lizenzfragen auskennt einmal
DETAILLIERT sagt was nun GNU GPL v.2 und somit auch unter den GNU GPL v.2
Bedingungen weiterverwendet werden darf und was nicht.
Ich bin zumindest im Licensing-Team aktiv, aber kein Rechtsgelehrter.
Von daher ist das hier nicht verbindlich und auch keine offizielle
Rechtsberatung aber nah dran ;-)
TYPO3-Core => GPLv2 or later + Pakete mit kompatiblen Lizenzen
TYPO3-Extensions => GPLv2 or later + Pakete mit kompatiblen Lizenzen
Das ist wichtig, denn damit hat TYPO3 im Moment eine Dual-Lizenz unter
GPLv2 + GPLv3, weil letztere die aktuelle Version ist. Es gilt für den
Fall, dass GPLv3 stellenweise restriktiver sein sollte, die Kombination
aus beiden Lizenzen, welche für den Nutzer die geringsten
Einschränkungen hat. Kompatibel mit GPLv3 ist z.B. die Apache v2 Lizenz,
die bei OpenID zum Einsatz kommt.
Für TypoScript gibt es keine Lizenz, denn lediglich der Interpreter ist
Bestandteil des TYPO3-Core und damit GPLv2 or later - von einem
Integrator geschriebenes TypoScript selbst aber nicht. Die meisten
Teile, die in irgendeinem TypoScript-Setup vorkommen sind ohnehin
zusammengesetzt aus Snippets, die ohne Lizenz offen und frei im Netz
verfügbar sind. Sie verfügen zudem nicht über eine ausreichende
Schöpfungshöhe, um unter das Urheberrecht zu fallen. Ohne Urheberrecht
gibt es aber auch keine Möglichkeit der Lizensierung. Daher ist
TypoScript im Prinzip als Public Domain zu betrachten.
Sämtliche Templates und Designs, sei es nun TemplaVoila, Fluid, HTML,
CSS, JS, Bilder oder was auch immer, haben zunächst mal nichts mit dem
TYPO3-Core oder den TYPO3-Extensions zu tun. Solange sie nicht zum
integrativen Bestandteil einer Extension werden und ohne diese Extension
unbrauchbar wären, können sie jede beliebige Lizenz erhalten, sobald sie
eine ausreichende Schöpfungshöhe haben, um unter das Urheberrecht zu
fallen. Selbst wenn sie gemeinsam mit oder sogar innerhalb einer
Extension zum Download angeboten werden, müssen sie nicht zwingend GPLv2
or later als Lizenz verwenden, solange es keine Abhängigkeiten zwischen
Extension-Code und Template/Design-Code gibt.
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html#MereAggregation
Abhängigkeiten gäbe es z.B. bei gemischtem Code aus PHP und HTML, in dem
auf TYPO3-API-Methoden zugegriffen würde, was hoffentlich niemand mehr
so zusammenschraubt ;-)
Sowohl das Introduction-Package als auch das Government-Package können
also als Basis für eigene Sites verwendet werden. Beim
Introduction-Package gilt dies jedoch aktuell nur für die Seitenstruktur
und das TypoScript, nicht für das Design und den Inhalt. Beim
Government-Package können Design und Inhalt ebenfalls genutzt und
modifiziert werden, solange der eigentliche Urheber genannt wird.
Ich hoffe, das klärt das Ganze ein wenig auf.
Joey
--
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