Sollte ich hier nicht ganz richtig liegen mit meiner Ansicht so waere es
nett, wenn es jemand der sich mit solchen Lizenzfragen auskennt einmal
DETAILLIERT sagt was nun GNU GPL v.2 und somit auch unter den GNU GPL v.2
Bedingungen weiterverwendet werden darf und was nicht.

Ich bin zumindest im Licensing-Team aktiv, aber kein Rechtsgelehrter.
Von daher ist das hier nicht verbindlich und auch keine offizielle Rechtsberatung aber nah dran ;-)

TYPO3-Core => GPLv2 or later + Pakete mit kompatiblen Lizenzen
TYPO3-Extensions => GPLv2 or later + Pakete mit kompatiblen Lizenzen

Das ist wichtig, denn damit hat TYPO3 im Moment eine Dual-Lizenz unter GPLv2 + GPLv3, weil letztere die aktuelle Version ist. Es gilt für den Fall, dass GPLv3 stellenweise restriktiver sein sollte, die Kombination aus beiden Lizenzen, welche für den Nutzer die geringsten Einschränkungen hat. Kompatibel mit GPLv3 ist z.B. die Apache v2 Lizenz, die bei OpenID zum Einsatz kommt.

Für TypoScript gibt es keine Lizenz, denn lediglich der Interpreter ist Bestandteil des TYPO3-Core und damit GPLv2 or later - von einem Integrator geschriebenes TypoScript selbst aber nicht. Die meisten Teile, die in irgendeinem TypoScript-Setup vorkommen sind ohnehin zusammengesetzt aus Snippets, die ohne Lizenz offen und frei im Netz verfügbar sind. Sie verfügen zudem nicht über eine ausreichende Schöpfungshöhe, um unter das Urheberrecht zu fallen. Ohne Urheberrecht gibt es aber auch keine Möglichkeit der Lizensierung. Daher ist TypoScript im Prinzip als Public Domain zu betrachten.

Sämtliche Templates und Designs, sei es nun TemplaVoila, Fluid, HTML, CSS, JS, Bilder oder was auch immer, haben zunächst mal nichts mit dem TYPO3-Core oder den TYPO3-Extensions zu tun. Solange sie nicht zum integrativen Bestandteil einer Extension werden und ohne diese Extension unbrauchbar wären, können sie jede beliebige Lizenz erhalten, sobald sie eine ausreichende Schöpfungshöhe haben, um unter das Urheberrecht zu fallen. Selbst wenn sie gemeinsam mit oder sogar innerhalb einer Extension zum Download angeboten werden, müssen sie nicht zwingend GPLv2 or later als Lizenz verwenden, solange es keine Abhängigkeiten zwischen Extension-Code und Template/Design-Code gibt. http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html#MereAggregation

Abhängigkeiten gäbe es z.B. bei gemischtem Code aus PHP und HTML, in dem auf TYPO3-API-Methoden zugegriffen würde, was hoffentlich niemand mehr so zusammenschraubt ;-)

Sowohl das Introduction-Package als auch das Government-Package können also als Basis für eigene Sites verwendet werden. Beim Introduction-Package gilt dies jedoch aktuell nur für die Seitenstruktur und das TypoScript, nicht für das Design und den Inhalt. Beim Government-Package können Design und Inhalt ebenfalls genutzt und modifiziert werden, solange der eigentliche Urheber genannt wird.

Ich hoffe, das klärt das Ganze ein wenig auf.

Joey

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