Rechtlich sind mehrere Gesetzbereiche betroffen, daher würde ich auf jeden Fall Anwaltliche Beratung nahelegen. Bei Ablehnung würde ich mir per Unterschrift bestätigen lassen, daß Du an der Datenauswahl unbeteiligt bist und lediglich die technische Integration realisierst.

Am 25.06.2013 19:19, schrieb Peter Linzenkirchner:
Vielen Dank an alle!

Dann werde ich mich jetzt an die entsprechenden Datenschutzbeauftragten wenden. 
Jedenfalls war mein Gefühl richtig, dass es nicht ganz so einfach ist, wie mein 
Kunde dachte :-)

Viele Grüße
Peter


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