mit nem Weitwinkel ev schon ...
kommt drauf an was man sehen will

Gruß Tobi

m 20.01.2012 13:56, schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger:
Moin,
da stehts:
Luftverkehrs-Ordnung § 16
maximale Steighöhe ohne Genehmigung 30m , wenn das denn reicht.
Klaus

Am Freitag, den 20.01.2012, 13:24 +0100 schrieb SB79:

Hallo,

gestern ist eine spannende E-Mail über die englische Talk-Mailingliste
gegangen [1]. :-) Darin geht es um ein Ballon-Mapping-Kit, also eine
Ausrüstung, um mit einem (mit Helium gefüllten) Ballon und angehängter Digicam eigene Luftbilder zu erstellen. So ein Kit kann wohl unter [2]
erworben werden. Ein Screenshot, wie das Ganze dann in JOSM aussehen
könnte, gibt es auch schon [3].

Die Idee klingt bestechend. Hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen gesammelt? Und: Ist das Steigen-lassen eines Ballons auf eine gewissen
Höhe in Deutschland eigentlich erlaubt?

[1]

http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk/2012-January/061705.html
[2] http://www.kickstarter.com/projects/1775485688/balloon-mapping-kits
[3]

http://www.flickr.com/photos/jeffreywarren/4859434543/sizes/o/in/photostream/

Gruß,
Stephan


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