Hallo
am 14.07.2010 10:41 schrieb Tobias Knerr:
Am 14.07.2010 09:40, schrieb Norbert Kück:
Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
[...]
- Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes
lassen Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner zu.
- Erkennbare Einrichtungen (oder deren Fehlen) erlauben im Verbund mit
der Adresse gezielte Werbung (Heizöltanksanierung, Markiesen, Rolläden,
Solartechnik...).
Mit dem gleichen Argument kann man auch die Einträge eines Stadtplans
mit Adressen als "personenbezogenes Datum" betrachten und ähnlichen
Beschränkungen unterwerfen - zumal, wenn man Zugang zu den automatisiert
auswertbaren Rohdaten hinter dem Stadtplan hat.
Ob ein Gebäude in einem Park oder an einer vierspurigen Straße liegt,
ein alleinstehender Bauernhof oder ein kleines Haus in Neubauviertel
ist, lässt sicher auch Rückschlüsse auf die Einwohner zu. Die Größe der
Grundstücksfläche gibt Hinweise auf die finanzielle Situation. Und so
weiter.
Man kann auch zielgerichtete Werbung durchführen: Dem Anlieger der
vierspurigen Straße bieten wir schalldichte Fenster, dem neben dem Teich
im Park stattdessen Fliegenschutzgitter...
Nun, die Rechtslage ist aber Fakt - unabhängig davon, ob es allen Leuten
passt. Denen, die reglementiert werden, passt es selten.
Gruß
nk
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