Hi, On Wed, Jun 23, 2010 at 09:25:54AM +0200, Jochen Topf wrote: > Ein Kleingartengebiet ist Privatgelände (gehört typischerweise der Gemeinde > oder vielfach der Bahn oder dergl.), allerdings ist es verpachtet an den > Kleingartenverein. Der hat also das Recht festzulegen, wer da rein darf und > wer nicht. Man kann aber wohl erstmal davon ausgehen, dass jeder da reinkann, > da das allgemein so üblich ist. Solange der Pächter also nicht explizit ein > Verbot ausspricht, würde ich mal davon ausgehen, dass man da reinkann. Da > wir zum Vermessen eines Geländes auch nichts anderes machen, als darin > rumzuspazieren, kann man glaube ich auch nicht argumentieren, dass wir da > etwas besonderes machen, weswegen OSMern der Zugang versagt ist, dem > Spaziergänger aber nicht.
Ich kenne das eben noch nen bischen anders - Der Kleingartenverein mag Paechter sein - Auflage ist aber eben Oeffentlichkeit - Deshalb duerfen die Hecken ja auch nur eine bestimmte Hoehe haben damit eben die Oeffentlichkeit auch sich die Gaerten angucken kann. Ein Kleingarten ist IIRC teil des Oeffentlichen Gruenes ... d.h. das begehen der Wege kann eben nicht untersagt werden. Und hier: http://www.kleingarten.de/artikel_489.html "Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger und unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung. Der öffentlich zugängliche Teil der Anlagen macht oft 30 - 40 % der Gesamtfläche aus." Sagt "Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V." Flo -- Florian Lohoff [email protected] "Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen." - - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin
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