Am 23. April 2010 04:11 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <[email protected]>
:

>
> Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
> die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
> dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
> Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
> oder?
>
> Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen?

jens
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