On Mon, Apr 05, 2010 at 06:08:11PM +0200, Rolf Bode-Meyer wrote:
> Hallo,
> 
> ich bin gerade über eine Durchfahrtbeschränkung für LKW (bzw.
> Fahrzeuge) > 7.5 Tonnen gestolpert. Für solche Fahrzeuge ist nur
> Anlieferverkehr zugelassen.
> Komme ich jetzt nur nicht drauf oder ist ein solcher Fall in unserem
> Schema nicht möglich?

 >7.5to ist IMHO hgv (goods ist Lastkraftwagen von 3.5 bis 7.5 was in
der deutschen StVO so explizit als Gruppe nicht gibt).

D.h. ich haette da ein

        hgv=destination

draufgepackt. Denn Lieferverkehr heisst ich habe ein Ziel innerhab
dieser Verbotszone d.h. Lieferverkehr = Anlieger und >7.5t sind
schon selten != LKW oder BUS. Ggfs haette man da noch ein Wohnmobilkoloss
ab und zu davor stehen das nicht durch darf.

Nicht alles muss 100% so exakt abgebildet werden. Immer mit Menschenverstand
mal ueberlegen wer sich denn bei einer Karte auf die Tags verlassen wuerde.
Nicht Ortskundige - d.h. sowas wie access=agricultural ist fuer die
Navigation so wertvoll wie access=no.

Der Bauer dem die Aecker gehoeren weiss das er da durch darf - und allen
anderen kann egal sein das er da durch darf.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]
"Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen."
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin 

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