Da Du mir so lieb auf meinen nicht bösgemeinten Seitenhieb so lieb
antwortest, habe ich noch eine Inhaltliche Frage :D

Unter Punkt 1.1 Karten und Pläne [..] bezieht sich der urheberrechtliche
Schutz auf die karto-
graphische Gestaltung [..]   (ausschliesslich?)

Heisst das, dass ich die Informationen über (alle mir möglicherweise
unbekannten) Flurnamen von einer Papierkarte herauslesen und in OSM
eintragen darf?
Wenn dem so ist, wär das ein Hinweis in Punkt 3. Fazit eine Erwähnung wert.


Gruess, Micha
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