Garry schrieb: > Guenther Meyer schrieb: > > ... >> du bist es, der komplizierte fehlerhafte werte ableitet, in dem er z.B. >> maxspeed=7 fuer schrittgeschwindigkeit setzen will. >> >> > Ich stehe nach wie vor dazu dass 7km/ h als Maxwert ein sinnvoller Wert > für deutsches StVO Gebiet ist für den man > geschwindigkeitsüberwachungstechnisch nicht belangt werden kann > (Messtoleranzabzug noch gar nicht berücksichtigt). > Somit hat man die Möglichkeit maxspeed rein numerisch zu verwenden mit > der einzigen Ausnahme für "no/none" für > unbegrenzt. Eine saubere, durchgängige Definition für > Streckenhöchstgeschwindigkeit. > > Garry > ich habe hier in Aachen übrigens an der Auffahrt zum Gelände des Straßenverkehrsamtes ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gesehen mit einer 7 im roten Ring auf weißem Grund. Auf dem StVA-Gelände gilt also ein explizites maxspeed=7. Wie kann ich das jetzt von dem normalen impliziten Schrittgeschwindigkeit in "beruhigten Zonen" unterscheiden?
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