Jan Jesse wrote: > Ich bin gespannt. Habe das mal über eine deutsche Bundesbehörde sondiert, und > bin glatt abgeblitzt :-(
:( > Technisch ist es kein Problem. Wo ist der rechtliche Unterschied zwischen > Overlay und richtiger Karte? IMO ist der Unterschied, ob Du darstellst oder importierst. Einen Viewer für ein gewisses Format zu machen, kann Dir wohl niemand verbieten. Und die Files kann man dann ja offenbar (zumindest in manchen Ländern) runterladen und (zumindest privat) nutzen. Würde den Wunsch vieler Freizeitskipper erfüllen, das auf ihrem Garmin o.ä. zu haben. Aber ja, natürlich ist es wünschenswert, die Daten im OSM zu haben. Und dafür kann man nur selbst erhobene Daten oder eben ausdrücklich zur Verfügung gestellte Daten verwenden. > Oh, es ist lustig, glaub mir. Vor allem, wenn Du die Tonne verpeilt hast, und > einen > neuen Anlauf fährst :-) Hab ich zur Genüge durch. Du fährst das Teil haarscharf an, > die Bordfrau will klicken und der Trackpoint vom Etrex schnippt zur Seite... > Aber einen alten Skipper bringt halt nichts aus der Ruhe ;-) :)) In Freizeitgewässern (mit vermutlich wenig bis keiner Strömung und bei schönem Wetter) ist das lustig. Auf der Donau oder dem Rhein ist das - nimmer lustig - wohl oftmals gefährlich - und verboten, spätestens wenn Du die Berufsschifffahrt behinderst. Servus, Andreas _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

