2009/2/2 Tobias Wendorff <[email protected]>: > ja, aber das ist der Service der DB-Station&Service AG. Ich habe ja > damals die Genehmigung zur Nutzung der Kategorien eingeholt und mich > mit der Tabelle auseinander gesetzt. (x) > > > Mehr dazu hier: > http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Eisenbahn > > Grüße > Tobias >
Hast Du das denn schriftlich als Brief oder nur per Email bekommen? Da Du gerne auf solche Details Wert legst, dachte ich mir, ich bringe das mal zur Sprache. Fuer letzteren Fall folgende Auszuege aus: http://www.mariacher.de/aktuelles.htm >> ... E-Mails sind mittlerweile ein im Rechtsverkehr weit verbreitetes Kommunikationsmedium. Gleichwohl sind E-Mails nur bedingt rechtlich verbindlich. Insbesondere bei der Verwendung von E-Mails als Beweismittel vor Gericht besteht eine unbefriedigende Rechtslage, da die Risiken zwischen den Beteiligten nicht angemessen verteilt werden. Der Gegenansicht, dass diese Risikoverteilung gerechtfertigt ist, weil einzelne Anbieter in sichere Verfahren in Form der qualifizierten elektronischen Signatur investiert haben, greift zu kurz (siehe insbesondere Roßnagel/ Pfitzmann, Der Beweiswert von E-Mail, NJW 2003, S.1209ff., S.1213f.). Um im Rechtsverkehr Klarheit zu schaffen und späteren Streit zu vermeiden, sollte der Anwender beachten, dass im abzuschließenden Vertrag eine Regelung hinsichtlich der E-Mail-Kommunikation enthalten ist. ...Zweitens können durch „normale E-Mails" gemäss § 126 b BGB Erklärungen abgegeben werden. Solche Erklärungen per E-Mail bezeichnet man wegen § 126b BGB als Textform. Allerdings wird die Verbindlichkeit von Erklärungen in elektronischer Form [signiert] dadurch nicht erreicht. Die elektronische Form ist nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erfüllt, die bei zuverlässigen und fachkundigen Anbietern zu erwerben ist. Daher erfüllt auch die Verwendung von PIN- und TAN-Nummern oder der HBCI Standard beim Online-Banking nicht die Anforderungen, die das Gesetz an die elektronische Form stellt. ... << naja, ich denke nicht, dass es in diesem Fall zu einem Verfahren kommen wird, aber man weiss ja nie, wenn man wirklich alles wasserdicht haben will, sollte man die Erklaerung evtl. nochmal schriftlich nachfordern. Gruss Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

